Gästeordnung

 TC Blau-Weiss-Beuel e. V. (Stand: 01.03.2022)

Der Vorstand hat diese Verfahrensweise bei Einladungen von Gastspielern durch unsere aktiven Clubmitglieder beschlossen:

1. Die Spielberechtigung – analog Spieleinheiten – von Gästen, die mit Clubmitgliedern spielen, ergeben sich aus der vorliegenden Buchungsordnung „Paula“ (im Grünen Ordner im Clubhaus!)

Sie gilt wochentags bis 17 Uhr und ganztägig an Wochenenden. Maximal 2 Gäste können zeitlich parallel spielen. Bei gleichzeitigen Meden- oder Pokalspielen ist nur ein Gasttermin möglich.

2. Die Zahlungen der Gastgebühren gehen zu Lasten des Clubmitglieds und werden am Ende der Saison abgerechnet und per Lastschrift eingezogen. Die Spieleinheiten werden im Buchungssystem erfasst.

3. Bei Nichteintrag ins Buchungssystem kann das Clubmitglied mit dem Gast sofort durch andere Spielberechtigte abgelöst werden. Die zu zahlende Gastgebühr bleibt davon unberührt.

4. Die Platzgebühr wird einheitlich festgelegt:

Erwachsene, Studenten, Azubis passive Mitglieder8,00 EUR = 1,0 Std. pro Platz u. Spieleinheit (Einzel) 
5,00 EUR = 1,5 Std. pro Gast-Person (Doppel)
  
Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre5,00 EUR = 1,5 Std. pro Gast-Person (Doppel)
4,00 EUR = 1 Std. pro Platz u. Spieleinheit (Einzel)

5. Die Anzahl der möglichen Spielberechtigungen eines Gastes/Nichtmitglieds ist auf 7 Spieleinheiten (hierbei Tages- nicht Stundenbetrachtung) pro Saison begrenzt.

6. Soweit eine Gast-Spielberechtigung – auch aus Sicht des Vereins – primär der Präsentation des Vereins zur Gewinnung von neuen Mannschaftsspieler/-innen dient, kann ein solcher (in der Regel einmaliger) Einsatz nach vorheriger Zustimmung durch den Sportwart für das Mitglied kostenfrei gestellt werden.

Für den Vorstand
– Der Sportwart –