Benutzungsordnung Ballmaschine

Allgemeines

  1. Die Ballmaschine ist Eigentum des TC Blau-Weiß Bonn Beuel.
    (Anschaffung: 12/2022. Modell: Spinfire Pro 2 V2 mit der Serien-Nr. BEC 2201107060)
  2. Das Gerät darf nicht an andere Clubs oder unberechtigte Personen ausgeliehen werden.
  3. Der Vorstand sowie die benannten Ansprechparter:Innen können jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Benutzung der Ballmaschine einschränken oder gänzlich untersagen.
  4. Die Ansprechpartner:Innen für die Ballmaschine sind als Aushang im Clubhaus namentlich hinterlegt.
  5. Die Bedienungsanleitung der Ballmaschine und des Ladegerätes liegt im Clubhaus aus.
    Sie ist auf Wunsch auch als PDF-Datei elektronisch verfügbar.
  6. Die Benutzung der Ballmaschine ist nur mit gültiger Buchung im „Paula“-System erlaubt. Bei gleichzeitiger Benutzung durch mehrere Spieler:Innen, ist die Buchung durch genau eine verantwortlichen Person vorzunehmen. Die Buchung wird mit einem Unkosten-Beitrag für die buchende Person in Höhe von 5 Euro je 60 Minuten über das System am Ende der Saison berechnet und belastet.
  7. An Wochentagen zwischen 17 und 20 Uhr darf die Ballmaschine nur gebucht werden, wenn sie von zwei oder mehr Spielern auf dem Platz genutzt wird. Eine alleinige Nutzung ist in dieser Zeit nicht gestattet.

Benutzung / Verwendung

  1. Der Abstellplatz der Ballmaschine ist der Geräteschuppen (Schlüssel im Clubhaus/Abstellraum).
    Die Fernbedienung befindet sich im vorgesehenen Fach an der Rückseite der Ballmaschine. Das externe Akku als Akku-Tasche wird im Clubhaus an der Theke gelagert und dort aufgeladen. Weiteres Zubehör (Lade-Gerät und Strom-Netz-Anschluss) wird ebenfalls im Clubhaus verwahrt.
  2. Das Gerät und die Materialien inkl. Bälle sind nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß und vollständig zurückzulegen.
  3. Die Ballmaschine kann wahlweise mit der Akku-Tasche auf allen Plätzen oder mit direktem Stromanschluss (per Kabeltrommel) nur auf Platz-1 oder Platz-2 verwendet werden.
  4. Die Nutzung des Gerätes ist ausschließlich Personen gestattet, die sich mit dem Umgang mit der Ballmaschine vertraut gemacht haben. (mit Hilfe der Bedienungsanleitungen und/oder durch Einweisung durch die Ansprechpartner)
  5. Die Nutzung darf ausschließlich bei trockenem Wetter erfolgen. Bei Regen und Feuchtigkeit, sowie mit nassen Bällen oder nassen Plätzen ist eine Inbetriebnahme ausdrücklich untersagt!
  6. Ist die Akkuanzeige nach der Nutzung halbleer, muss das Akku-Pack an das Ladegerät angeschlossen werden.
  7. Die gelagerten Bälle sind Vereinseigentum – eine Nutzung für den eigenen Spielbetrieb ist ausgeschlossen.
  8. Es dürfen ausschließlich drucklose Bälle verwendet werden (gemäß Hersteller-Empfehlung).
  9. Die Benutzung des Gerätes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club als Eigentümer lehnt jede Haftung für Schäden (auch gegenüber Dritten), die im Zusammenhang mit der Benutzung der Ballmaschine entstehen, ab.
  10. Wer die Ballmaschine unsachgemäß behandelt oder ihr fahrlässig Schaden zufügt, hat für den entstandenen Schaden aufzukommen.
  11. Auftretende Störungen, Mängel und/oder Defekte am Gerät sind umgehend an einen der Ansprechpartner zu melden.

Der Vorstand im März 2023 (Version 2023-03).